Ziel des Forschungsprojekts ist es, grüne Bauweisen verstärkt in Regulativen zu verankern. Die Frage stellt sich, in welchen raumplanerischen Rechtsgrundlagen haben Empfehlungen für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen Platz?
Strategien und Programme auf nationaler Ebene wie z.B. das Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK) und die „österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel" beinhalten zum Teil konkrete klimawandelrelevante Handlungsempfehlungen für die Raumplanung. Jedoch fehlt ihnen die rechtliche Verbindlichkeit, da sie lediglich einen Orientierungsrahmen mit empfehlendem Charakter darstellen.
Die Raumordnungsgesetze der Bundesländer weisen unterschiedliche Bezüge zu Begrünungsmaßnahmen und versickerungsfähigen Oberflächen auf. Umweltschutzziele finden sich in allen Gesetzen. Im Gegensatz dazu ist das Thema Klimawandeladaption bislang in den Grundsätzen und Zielsetzungen noch nicht angeführt.
Auf kommunaler Ebene werden Aspekte der Klimawandelanpassung aktuell zu wenig in den strategisch orientierten Raumplanungsinstrumenten berücksichtigt. Entsiegelungs- und Bauwerksbegrünungsmaßnahmen sind, sofern sie dort als Maßnahmen vorgesehen sind, zumeist auf die Erhöhung des Erholungsflächenanteils bzw. die Schaffung neuer städtischer Freiräume ausgerichtet.
Über die Bebauungsplanung haben Gemeinden schon jetzt die Möglichkeit, Begrünungsmaßnahmen und Versickerungsflächen zu fördern. Da diese Maßnahmen jedoch unter die optionalen Bestimmungen der Bebauungspläne fallen, gibt es diesbezüglich bislang kaum Beispiele mit verbindlichen Vorgaben.
In den Raumordnungsgesetzen der Länder sind generelle Zielsetzungen und Raumordnungsgrundsätze definiert. Diese sollen um den Aspekt der Klimawandeladaption ergänzt werden, wie beispielsweise mit folgender Formulierung: „Die natürlichen Lebensgrundlagen und die Bevölkerung sind vor negativen Auswirkungen des Klimawandels zu schützen […]".
Daraus ergibt sich in weiterer Folge der Auftrag an die Planungsbehörden und PlanerInnen, sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene, Raumforschung auch hinsichtlich klimarelevanter Planungsgrundlagen zu betreiben und die Klimawandeladaption im Rahmen der Erstellung von Raumplanungsinstrumenten zu behandeln.
Unter „Climate Proofing“ werden Methoden, Instrumente und Verfahren verstanden, um Pläne, Programme und Strategien hinsichtlich des Klimawandels anpassungsfähig zu machen (vgl. BIRKMANN und FLEISCHHAUER, 2009, S. 118). Insbesondere das „prozessbezogene Climate Proofing“ – ein Prüfverfahren zur Sicherung resilienter Raumstrukturen gegenüber zukünftigen Klimafolgen – ist für die Raumplanung von Relevanz.
Daher wird empfohlen, dass „Climate Proofing“ als klimawandelbezogenes Prüfinstrument im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) von Plänen und Programmen in den Raumordnungsgesetzen zu verankern ist.
Grundsätzliche Festlegungen zur räumlichen Entwicklung finden sich auf überörtlicher Ebene in der Landesentwicklungs- und Regionalplanung, auf örtlicher Ebene im Örtlichen Entwicklungskonzept bzw. in Stadtentwicklungskonzepten. Eine verpflichtende Berücksichtigung klimatologischer Aspekte als Mindestinhalt dieser Planungsinstrumente soll in die Raumplanungsgesetzgebung mit aufgenommen werden.
Grundsätzlich bieten diese strategischen Instrumente ein breites Spektrum zur Verankerung von Zielen und Maßnahmen: Zum einen sind das allgemeine Zielformulierungen der Klimawandeladaption, zum anderen konkrete räumliche Festlegungen, wie beispielsweise die Definition von klimaaktiven Freihaltezonen mit Bebauungsverbot. Abgestimmt auf bestimmte Siedlungstypen, Stadtstrukturtypen oder „Klimatope“, die sowohl auf Landes- als auch auf Gemeindeebene abgegrenzt werden, können in diesen strategischen Instrumenten zudem konkrete Maßnahmen, wie Begrünungs- oder Entsiegelungsgebote festgelegt werden.
Die Realisierung von Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen kann aus Sicht der Raumplanung am effektivsten durch die Bebauungsplanung gesteuert werden. In Bebauungsplänen können Mindest- und Maximalwerte von Grünflächenanteilen bzw. versiegelten Flächen, die zu verwendenden Materialien und Technologien, eine klima- angepasste Ausrichtung der Baukörper sowie Begrünungsgebote festgelegt werden.
Ergänzend zu den normativen Instrumenten der Raumplanung haben die Länder und Gemeinden die Möglichkeit, sektorale Strategien wie Verkehrskonzepte oder Freiflächenstandards zu erarbeiten. Neben diesen Strategien sind auch Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Informationsinstrumente und Förderprogramme zu nutzen, um Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen auch mittel- bis langfristig zu realisieren.
Inwieweit sind begrünte und versickerungsfähige Bauweisen am oder um das Gebäude im Vergleich zu herkömmlichen Bauweisen in der Verwert- bzw. Veräußerbarkeit von Gebäudestrukturen bereits ein Thema am Markt? Besteht aus Sicht von Angebot und Nachfrage eine Relevanz, in welcher sich die wirtschaftlichen Vorteile von begrünten Objekten nachverfolgen lassen?
Für die Immobilienwirtschaft ist die Immobilienbewertung ein essentielles Instrument der Wertermittlung. Daher wird ergänzend die Frage untersucht, ob bei Bewertungsgutachten die erwähnten baulichen Maßnahmen eine Rolle spielen.
Im Rahmen der Untersuchungen wurden einerseits rechtliche Rahmenbedingungen erhoben sowie andererseits Befragungen von Bauträgern und Bewohnern durchgeführt.
Die spezifische Gebäudequalität kann auch derzeit bereits in der Wertermittlung abgebildet werden: Baujahr, Qualität der Baustoffe sowie durchgeführte Instandhaltungsarbeiten spielen bei der Verkehrswertermittlung eine Rolle. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass Gebäude in der Regel den ökologischen Standards entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer Errichtung Stand der Technik waren, so wird in der Bewertung der zeitbedingte Zustand der Gebäudeteile und der Gebäudetechnik berücksichtigt. Derzeit wird allerdings nur dieser Zustand der Gebäudeteile, nicht aber deren energetische bzw. ökologische Qualität in die Liegenschafts- bewertungen einbezogen. Der zusätzliche Wert, den Gebäude, die unter Aspekten der Energieeffizienz oder ökologischen Nachhaltigkeit errichtet wurden bzw. sanierte Gebäude durch eben diese und daraus bedingte Aspekte wie beispielsweise geringeres Risiko erzielen, wird nicht berücksichtigt; dadurch sind diese Qualitäten -ihren Wert betreffend - im Nachteil. Gebäudebewertung wird im internationalen Kontext bereits wesentlich umfassender behandelt.
Es besteht Aufholbedarf!
Klimaschutz- bzw. energierelevante Maßnahmen im Rahmen der Wohnbauförderung umfassen im Wesentlichen Förderungen zur Erhöhung des Wärmeschutzes an der Gebäudehülle, Maßnahmen im Bereich des Heizungs- und Warmwassersystems, Modelle zur Reduzierung des Grundverbrauchs oder baubiologische Anforderungen.
Der Einsatz von Begrünungsmaßnahmen sowie versickerungsfähigen Wegebefestigungen erfährt noch keine ausreichende Berücksichtigung hinsichtlich der generierten, messbaren Mehrwerte. Diese sind nicht nur für die direkten NutzerInnen der Bauwerke sondern auch für das Stadtquartier selbst von immenser Bedeutung. Für neue Regelungen der Preisgestaltung ist eine faire Aufteilung von Sanierungskosten für Maßnahmen der Energieeffizienz bzw. ökologischen Nachhaltigkeit auf EigentümerIn und NutzerIn Priorität, innovative Modelle müssen jedoch auch den Mehrwert für die gesamte Gesellschaft berücksichtigen.
Ein beliebtes Instrument zur Erreichung hoher ökologischer Standards stellen in zahlreichen Bundesländern Förderungszuschlagssysteme (Punktesysteme) und damit verbundene Anreize zur Durchführung ökologischer bzw. energiesparender Maßnahmen (höhere thermische Qualität der Gebäudehülle, Art des Energieträgers für die Raumheizung und Warmwasserbereitung oder auch Verwendung biologischer Baustoffe) dar.
Anreizsysteme über Punktezuschlagsmodelle sind vor allem in Niederösterreich, Salzburg und Vorarlberg präsent. Im Rahmen dieser zum Teil sehr komplexen Anreizmodelle werden derzeit nur bei Durchführung von Dachbegrünungen Förderzuschläge zuerkannt. In Wien und Linzgibt es Förderungen für Dach- und Fassadenbegrünungen - diese könnten jedoch im Vergleich zu den Errichtungskosten großzügiger bemessen werden.
Viele Städte setzen weltweit bereits auf die nachhaltige und gezielte Förderung von grüner Infrastruktur sowie intelligenten Wassermanagementmaßnahmen, um eine Anpassung an den Klimawandel zu erreichen (beispielsweise Kopenhagen und Stuttgart in Europa), hier darf Österreich nicht zurückbleiben.
Im Zuge der durchgeführten Bewohnerbefragungen in begrünten Wohnanlagen im Wiener Raum konnten bei den Projekten sehr hohe Zufriedenheitswerte (mit durchgehend über 80 % der befragten Haushalte) in Hinblick auf die jeweilige Wohnung als auch die gesamte Wohnanlage samt Wohnumfeld festgestellt werden.
Iinternationale Studien belegen die positiven Auswirkungen eines grünen Umfelds auf BewohnerInnen: unter anderem werden Gesundheit und soziale Kompetenz gesteigert, die Stadt wird als „lebenswerter“ empfunden. Für Lebensqualität wird auch gerne mehr Geld ausgegeben, die Vorbild- und Kommunikationsfunktion von Politik und öffentlicher Hand stehen im Mittelpunkt einer gemeinsamen Vision: der sicheren, lebenswerten Stadt der Zukunft.